Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten
freibleibend.
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: - Ausarbeitung von Organisationskonzepten - Global- und Detailanalysen - Erstellung von Individualprogrammen - Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
- Telefonische Beratung - Programmwartung
- Sonstige Dienstleistungen 2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach
der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur
Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund
Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom
Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2.
Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem
Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen
mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die
Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt,
zu ersetzen.
Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung,
Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach
als Arbeitszeit.
4. Liefertermin
Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen
gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und
legen.
5. Zahlung 5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind
Zahlungsbedingungen analog.
in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung
Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag
Auftraggeber zu tragen.
Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt,
6. Urheberrecht und Nutzung 6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber
ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der
Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht
zu leisten ist.
Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein
Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen
Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag
Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des
hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine
Gesamtprojektes zu verrechnen.
sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei
Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom
sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung
sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den
sind.
Auftragnehmer.
9. Haftung
der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam
Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu 13. Schlussbestimmungen Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung
an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
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